- Hausarbeitstag
- Haus|ar|beits|tag 〈m. 1; früher in einigen Bundesländern u. der DDR〉 monatl. ein freier Arbeitstag für berufstätige Frauen od. alleinerziehende Väter; Sy Haushaltstag
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Hausarbeitstag,Haushaltstag, der Tag, an dem unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand unabhängig vom Urlaubsanspruch an einem Wochentag im Monat von der beruflichen Arbeit befreit waren. Die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen für das frühere Bundesgebiet sind durch Art. 19 Arbeitszeitrechtsgesetz vom 6. 6. 1994 mit Wirkung vom 29. 1. 1980 aufgehoben worden. In den neuen Ländern trat die Hausarbeitstageregelung (§ 185 Arbeitsgesetzbuch) am 31. 12. 1991 außer Kraft.In Österreich und der Schweiz gibt es keine vergleichbaren Regelungen.* * *
Haus|ar|beits|tag, der (früher): arbeitsfreier [bezahlter] Tag für berufstätige Frauen mit eigenem Haushalt: Vor dem Bundesverfassungsgericht will ein Junggeselle einen „Hausarbeitstag“ erzwingen - wie er Frauen zusteht (Spiegel 52, 1979, 48).
Universal-Lexikon. 2012.